Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Ferner wurde eine Sperrfrist von 9 Monaten festgesetzt. Damit darf die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis herausgeben.
Verteidigung gegen verbotenes Straßenrennen § 315d StGB