Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst alle Straftaten die im Wirtschaftsleben üblicherweise begangen werden.
Schwerwiegende Imageschäden haben solche Ermittlungen bereits, wenn die Informationen an die Öffentlichkeit geraten sollten. Da im Wirtschaftsstrafrecht häufig die Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, Firmenunterlagen und Geschäftscomputers sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden, ist die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens durch die Ermittlungsmaßnahmen ernsthaft eingeschränkt.
Strafverteidigung in folgenden Wirtschaftsstraftaten:
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Betrug
Anlagebetrug, Kreditbetrug, Spiel- und Sportwettbetrug, Subventionsbetrug
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Untreue
Organuntreue, Sponsoring, Innerbetriebliche Zuwendungen, Konzernuntreue, Risikogeschäfte und Kreditvergabe, Haushaltsuntreue
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Geldwäsche
Geldwäschegesetz GWG, Geldwäschestraftatbestand § 261 StGB
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Insolvenzstrafrecht
Bankrott, Unwirtschaftliche Geschäfte, Scheingeschäfte, Buchführung- und Bilanzverstöße, Insolvenzverschleppung
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Korruption
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Auslandsbestechung
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Kapitalmarktstrafrecht
Kapitalanlagebetrug, Insiderdelikte, Marktmanipulation, Börsenspekulationsgeschäfte, verbotene Bankgeschäfte, Bestandsgefährdung, ZAG
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Wettbewerbsstrafrecht
Strafbare Werbung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Absprachen bei Ausschreibungen
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Arbeitsstrafrecht
Illegale Beschäftigung, Illegale Arbeitnehmerüberlassung, Illegale Arbeitnehmerentsendung, Lohnwucher
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IT-Strafrecht
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Medizin- und Pharmastrafrecht
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Strafrechtlicher Schutz des geistigen Eigentums
Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Urheberrecht
Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht Berlin
Die Kanzlei Rothholz bietet im Wirtschaftsstrafrecht als Alternative zur Großkanzlei persönliche und individuelle Verteidigungsstrategien zur effektiven Wahrung sowie Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen. Dabei orientiert sich Herr Rechtsanwalt Rothholz ausschließlich an Ihrem konkreten Wunsch, sei es eine „geräuschlose Erledigung“ oder erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzung.
Fallbeispiele aus dem Wirtschaftsstrafrecht
Verkehrsrecht
Fankfurt/Main - Zu forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug leicht touchiert.
Wirtschaftsstrafrecht
Fankfurt/Main - Zu forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug leicht touchiert.