Übersicht Strafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht erfasst alle Straftaten die im Wirtschaftsleben üblicherweise begangen werden.

Die polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren richten sich hierbei in der Regel gegen den Vorstand, Geschäftsführer oder ggf. die leitenden Angestellte als Beschuldigte.

Schwerwiegende Imageschäden haben solche Ermittlungen bereits, wenn die Informationen an die Öffentlichkeit geraten sollten. Da im Wirtschaftsstrafrecht häufig die Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, Firmenunterlagen und Geschäftscomputers sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden, ist die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens durch die Ermittlungsmaßnahmen ernsthaft eingeschränkt.

Strafverteidigung in folgenden Wirtschaftsstraftaten:

  • Betrug

    Anlagebetrug, Kreditbetrug, Spiel- und Sportwettbetrug, Subventionsbetrug

  • Untreue

    Organuntreue, Sponsoring, Innerbetriebliche Zuwendungen, Konzernuntreue, Risikogeschäfte und Kreditvergabe, Haushaltsuntreue

  • Geldwäsche

    Geldwäschegesetz GWG, Geldwäschestraftatbestand § 261 StGB

  • Insolvenzstrafrecht

    Bankrott, Unwirtschaftliche Geschäfte, Scheingeschäfte, Buchführung- und Bilanzverstöße, Insolvenzverschleppung

  • Korruption

    Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Auslandsbestechung

  • Kapitalmarktstrafrecht

    Kapitalanlagebetrug, Insiderdelikte, Marktmanipulation, Börsenspekulationsgeschäfte, verbotene Bankgeschäfte, Bestandsgefährdung, ZAG

  • Wettbewerbsstrafrecht

    Strafbare Werbung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Absprachen bei Ausschreibungen

  • Arbeitsstrafrecht

    Illegale Beschäftigung, Illegale Arbeitnehmerüberlassung, Illegale Arbeitnehmerentsendung, Lohnwucher

  • IT-Strafrecht

  • Medizin- und Pharmastrafrecht

  • Strafrechtlicher Schutz des geistigen Eigentums

    Markenrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Urheberrecht

Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht Berlin

Die Kanzlei Rothholz bietet im Wirtschaftsstrafrecht als Alternative zur Großkanzlei persönliche und individuelle Verteidigungsstrategien zur effektiven Wahrung sowie Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen. Dabei orientiert sich Herr Rechtsanwalt Rothholz ausschließlich an Ihrem konkreten Wunsch, sei es eine „geräuschlose Erledigung“ oder erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzung.

Fallbeispiele aus dem Wirtschaftsstrafrecht

Verkehrsrecht

Fankfurt/Main - Zu forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug leicht touchiert.

Verkehrsrecht - Schadenfall beim Ausparken

Wirtschaftsstrafrecht

Fankfurt/Main - Zu forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug leicht touchiert.

Fallbeispiel Wirtschaftsrecht
Ihre Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht