Übersicht Wirtschaftsstrafrecht Betrug § 263 StGB

Betrug im Wirtschaftsstrafrecht

Anlagebetrug – Kapitalanlagebetrug

Bei einem Anlagebetrug geht es im Strafrecht um die Frage, ob die Angaben im Prospekt geeignet sind eine Täuschung zu begründen. Entscheidend ist dabei, ob die Anpreisung einen Tatsachenkern enthält (der ggf. von der Wirklichkeit abweicht) oder es sich bei der Aussage lediglich um ein allgemeines Werturteil handelt.

Im Unterschied zum „klassischen“ Betrug gemäß § 263 StGB hat der Gesetzgeber beim Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB auf das Tatbestandsmerkmal des Vermögensschadens verzichtet.

Kreditbetrug

Den strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines Kreditbetrugs liegt in der Regel eine Darlehensauszahlung zugrunde die dadurch erreicht wurde, dass der Darlehensnehmer falsche Informationen über die Bonität oder gestellten Sicherheiten gemacht hat. Regelmäßig betrifft es die Angaben des Kreditantragsstellers über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Beim Kreditbetrug gemäß § 265b StGB ist konkret zu beachten, dass bereits die Täuschungshandlung unter Strafe gestellt ist. Als sogenanntes Vorfelddelikt zum „klassischen“ Betrug muss es beim Kreditbetrug zu keinem Vermögensschaden gekommen sein.

Spiel- und Sportwettbetrug

In Konstellationen von Spiel- und Sportwetten tauchen zunehmend Situationen auf, bei denen „Unregelmäßigkeiten“ durch den Veranstalter bzw. Anbieter oder den Spielteilnehmer mittels der Strafermittlungsbehörden untersucht werden.

Der Medienträchtigste Fall des Sportwettbetrugs ist das Strafverfahren um den Fußballschiedsrichter Hoyzer. Neben einem erheblichen Aufsehen in der Öffentlichkeit führte dieses Strafverfahren zu einem viel beachteten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Ermittlungsverfahren gegen die Veranstalter bzw. Anbieter von Sport- und Spielwetten

Durch das Vertragsangebot eines Gewinn- oder Wettspiels erklären die Veranstalter bzw. Anbieter konkludent, dass das Spiel nach den „bekannten“ und „typischen“ Voraussetzungen zustande kommt. Dies beinhaltet die Erklärung, dass das Spiel frei von Manipulationen stattfindet und der Anbieter bzw. Veranstalter ferner Unkenntnis über den Ausgang einer Wette hat.

Ermittlungsverfahren gegen den Spielteilnehmer bei Sport- und Spielwetten

Bei Sport- und Spielwetten versichert auch der Spieler (stillschweigend), dass er keinen Einfluss auf das Ergebnis der Wette nimmt (z.b. Bestechung des Schiedsrichters). Sofern er aber dennoch Einfluss auf das Ergebnis der Wette nehmen sollte und es infolgedessen zu einer Gewinnauszahlung kommt, muss strafrechtlich der Vermögensschaden des Veranstalters bzw. Anbieters ermittelt werden (Quotenschaden, wirtschaftlicher Anspruch des Wettenden auf den Wettgewinn vs. Anspruch des Wettanbieters auf Behaltendürfen der Wetteinsätze, Differenz zwischen Wetteinsatz und ausgezahltem Gewinn).

Subventionsbetrug

Auch der Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB ist im Verhältnis zum „klassischen“ Betrug als Vorfelddelikt einzuordnen. Schließlich werden Subventionen als Zuwendungen vergeben, obwohl dafür wirtschaftlich per Saldo ein Verlust erlitten wird. Dieser Verlust wird aber wegen des verfolgten Ziels und Zwecks (politische, ideelle oder sonstige Natur) bewusst hingenommen. Im Rahmen der Schadensfeststellung wird dann die sogenannte Zweckverfehlung bei der Auszahlung von Fördermitteln relevant.

Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht

Die Kanzlei Rothholz berät und vertritt bundesweit im Strafrecht bei Anlagebetrug bzw. Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Sport- und Spielwettbetrug sowie Subventionsbetrug in allen Verfahrensstadien. Unabhängig davon, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, empfiehlt es sich zeitnah einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren! Insbesondere nach der Durchsuchung von Wohnräumen bzw. Gewerberäumen, häufig einhergehend mit der der Sicherstellung oder Beschlagnahmung von Unterlagen, Computern, Festplatten oder anderen Beweismitteln, sollten Sie dringend einen Strafverteidiger kontaktieren! Auch bei Haftbefehlen oder sofern ein Haftbefehl durch die Untersuchungshaft bereits vollstreckt wird, sollten Sie bzw. Ihre Angehörigen sich unverzüglich um einen (Wahl)Verteidiger bemühen, bevor das Gericht dem Beschuldigten nach freiem Ermessen „jemand“ beliebiges als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Häufige Fragen und Antworten zum Betrug

Was ist eine Täuschung im Sinne des §263 StGB?

Nach ständiger Rechtsprechung ist im Rahmen der Täuschung über Tatsachen „ein Verhalten des Täters, das objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellungen über tatsächliche Umstände hervorzurufen“ gemeint.
Dabei ist eine Abgrenzung zwischen Tatsachen und Werturteilen oder Rechtsauffassungen erforderlich. Unter einer Tatsache wird ein Sachverhalt verstanden, der objektiv bestimmt und dem Beweis zugänglich ist. Während Werturteile bloße Bewertungen bzw. subjektive Einschätzungen sind.

Strafverteidiger Rothholz– Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin – steht Ihnen bei Fragen rund um die Strafbarkeit des Betruges zur Verfügung.

Welche Arten der Täuschung gibt es?

Es wird grundsätzlich differenziert zwischen

  1. Täuschung durch aktives tun
  2. konkludente Täuschung (sog. stillschweigende Täuschung)
  3. Täuschung durch Unterlassen.

Rechtsanwalt Rothholz in Berlin – Strafverteidiger für Betrug – steht Ihnen bei Fragen rund um das Wirtschaftsstrafrecht zur Verfügung.

Was ist ein Irrtum im Sinne des §263 StGB?

Unter einem Irrtum wird ein Widerspruch zwischen der subjektiven Vorstellung und der Wirklichkeit verstanden.
Wobei zu beachten ist, dass Zweifel an der Wahrheit den Irrtum dann nicht ausschließt, wenn der Getäuschte der Meinung ist, die Übereinstimmung der Erklärung mit der Wirklichkeit sei wahrscheinlicher als ihre Unwahrheit.

Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für STrafrecht in Berlin – berät und vertritt Sie beim Betrugsvorwurf als Strafverteidiger!

Fallbeispiele aus dem Wirtschaftsstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – 100 Gramm Haschisch

Betäubungsmittelstrafrecht - Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Verkehrsstrafrecht

 Brandenburg - Trunkenheitsfahrt vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis – Urteil aufgehoben!

Verkehrsstrafrecht - Entzug der Fahrerlaubnis
Untreue im Wirtschaftsstrafrecht