• Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin - Alexander Rothholz

    Rechtsanwalt Rothholz - Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin

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Strafrecht
in Berlin

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Eigentums- und Vermögensstrafrecht
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  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht


Strafverteidiger Notdienst 0177 2118638
Direkthilfe bei Festnahme, Haftbefehl und Durchsuchung

Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Das gekaufte oder geleaste Fahrzeug entspricht nicht Ihren Erwartungen? Ihnen wurde eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder ein Bußgeldbescheid zugestellt? Neben Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg droht nun ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis? Gegen Sie werden Ermittlungen wegen Fahrerflucht bzw. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs oder einer Trunkenheitsfahrt geführt?

Frühzeitiges und überlegtes Vorgehen sichert Ihre Rechte am effektivsten. Ob Schadensregulierung nach einem Unfall, vertragliche Ansprüche aus einem Autokauf oder Leasing, Abwehr von Bußgeldbescheiden (Ordnungswidrigkeiten), Verhinderung der Fahrerlaubnisentziehung und Verteidigung im Verkehrsstrafrecht; Ihnen steht Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin – für alle Verfahrensstadien zur Verfügung.

Bei Ordnungswidrigkeiten sollte der Bußgeldbescheid nicht ohne eine vorhergehende Überprüfung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hingenommen werden. Selbst wenn Sie das Bußgeld für akzeptabel halten, sollte das Bußgeldverfahren mit dem erforderlichen Weitblick für die Zukunft betrachtet werden. Auch vermeintlich leichte Regelverstöße können unter Umständen als -beharrliche oder wiederholte Verstöße – durchaus zu einem Fahrverbot führen. Ihr Führerschein ist dann ernsthaft in Gefahr! Wenn Sie geblitzt wurden und Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. ein Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Alkoholverstoß, Handyverstoß vorgeworfen wird, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für Verkehrsrecht – berät Sie in der Anhörung im Bußgeldverfahren und prüft die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Bei Ordnungswidrigkeiten ist die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Rothholz bundesweit möglich.

Rechtsanwalt Rothholz
Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin

Die Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht ist auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte ausgerichtet:

  • Verkehrsunfallregulierung 
    (Schadensregulierung nach einem Unfall – Schadensersatz und Schmerzensgeld)
  • Vertragliche Ansprüche beim Autokauf oder Leasing (u.a. Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Aufwendungsersatz)
  • Ordnungswidrigkeiten – Bußgeldbescheid (Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Alkoholverstoß, Drogenverstoß, Geschwindigkeitsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Handyverstoß, Parkverstoß,)
  • Verteidigung im Verkehrsstrafrecht (u.a. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. Fahrerflucht bzw. Unfallflucht), Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt), Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Nötigung)
  • Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage
  • Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung
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Verkehrsrecht Unfallschaden

Brauche ich einen Anwalt zur Schadensregulierung nach einem Unfall?

Bei einem eigenhändigen Regulierungsversuch ohne Anwalt laufen Sie Gefahr, Ihre Ansprüche nicht in korrekter Höhe bzw. nicht vollumfänglich geltend zu machen. Die Praxis zeigt, dass selbstständige Schadensregulierungen der Mandanten, insbesondere in Zusammenarbeit mit der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, üblicherweise zu niedrigeren Schadensersatzzahlungen führen. Daher können Sie immense finanzielle Nachteile erleiden. Der Anwalt für Verkehrsrecht ist bei der außergerichtlichen und erst recht bei der gerichtlichen Schadensregulierung somit ratsam.

Dabei sollten Sie beachten, dass bei unverschuldeten Unfällen oder bei der Inanspruchnahme einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung für Sie keine Rechtsanwaltskosten entstehen. Sofern der Verkehrsunfall einzig durch den Unfallgegner verursacht wurde, ist dessen Verkehrshaftpflichtversicherung im Rahmen des Direktanspruchs eintrittspflichtig und trägt daher auch Ihre Rechtsanwaltskosten. Ferner können diese ggf. auch von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen werden, sofern Sie über eine solche verfügen. Eine etwaig vereinbarte Selbstbeteiligung sollte dabei beachtet werden.

Sie sollten daher immer das Risiko einer eigenhändigen Schadensregulierung abwägen. Lassen Sie sich im Zweifel von einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zunächst beraten. Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin – berät und vertritt Sie gern bei der Verkehrsunfallangelegenheit.

Was ist ein Mangel am Pkw? Habe ich immer Gewährleistungsrechte?

Nach einem Vertragsschluss (Kaufvertrag) hat der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Sache gemäß §433 Abs. 1 Satz 2 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Sachmangel ist dabei die Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit. Die Sollbeschaffenheit wird gemäß §434 Abs. 1 Satz 1 BGB vordergründig durch eine entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Parteien begründet. Beim Fahrzeugkauf handelt es sich dabei um Merkmale wie z.b. die Fahrleistung (KM-Stand) und Unfallfreiheit.

Die Gewährleistungsansprüche können grundsätzlich im Rahmen von Verträgen zwischen zwei privaten Personen oder zwei Unternehmern durch eine entsprechende Parteivereinbarung ausgeschlossen werden. Problematisch ist ein solcher Gewährleistungsausschluss, wenn der Verkäufer z.B. zunächst im Rahmen der Produktbeschreibung (u.a. ebay) eine Eigenschaft zusichert, im Anschluss jedoch auf den Privatkauf sowie Ausschluss jeglicher Gewährleistung verweist. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer) sind die meisten Vorschriften des Kaufrechts nach § 475 Abs.1 BGB, kurzum Mängelansprüche, nicht abdingbar.

Bei Fragen zu Gewährleistungsrechten beim Pkw-Kauf oder Leasing steht Ihnen Anwalt Rothholz – Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin – gern zur Verfügung.

 

Macht ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn?

Ein nicht unerheblicher Teil der Bußgeldbescheide leidet in der Praxis an teilweise schwerwiegenden Fehlern. Neben offensichtlichen Fehlern wie der Verfolgungsverjährung bergen die Bescheide darüber hinaus eine Vielzahl anderer möglicher Fehlerquellen. Dabei kann neben der häufig problematischen Fahrereigenschaft zwischen einem technischen und einem menschlichen Fehlerfaktor unterschieden werden. Die Verkehrsüberwachungsmethoden (Messgeräte) als hochmoderne Hilfsmittel können dabei eine technische Fehleranfälligkeit innehaben. Daneben kann zudem falsche Bedienung, Positionierung oder durch fehlende Schulung der Beamten das Messergebnis zusätzlich verfälscht werden. Neben der unangenehmen finanziellen Folge eines Bußgeldbescheides kann darüber hinaus ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Für diesen Fall sollte ein Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch genommen werden. Insbesondere wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, je nach Sachlage,  die Rechtsfolgen erheblich abmildern, ohne das für Sie Rechtsanwaltskosten (mit Ausnahme einer möglichen Selbstbeteiligung, wenn diese mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bei Vertragsschluss vereinbart wurde) entstehen.

Wenn Sie eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, lassen Sie sich durch einen Anwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. vertreten. Rechtsanwalt Rothholz in Berlin – Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht – berät und vertritt Sie gern bei Ordnungswidrigkeiten.

Was ist eine MPU?

Die im Volksmund als „Idiotentest“ bezeichnete MPU ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung durch die BfF (Begutachtungsstelle für Fahreignung).

Die Untersuchung besteht hierbei aus zwei Teiluntersuchungen:

Im medizinischen Teil wird eine Anamnese (Gesundheitsvorgeschichte) erhoben sowie internistische und neurologische Untersuchungen durchgeführt. Hierbei kann, je nach Sachlage im Einzelfall, eine Bestimmung der Leberwerte (Alkoholproblem) oder ein Drogenscreening (Drogenproblem) erfolgen. Bei alkohol- oder drogenbedingten Leistungsminderungen werden Leistungstests zur Überprüfung der Konzentrationsfähigkeit und dem Reaktionsvermögen durchgeführt.

Für den Betroffenen ist regelmäßig die psychologische Untersuchung wesentlich schwieriger. Diese erfolgen durch erfahrene Psychologen. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung findet ein Gespräch statt, dass sich im Schwerpunkt mit der Konsumgewohnheit und –menge, Umständen der Alkohol- oder Drogenfahrt und eine mögliche Änderung dieses Konsumverhaltens beschäftigt.

Sollte bei Ihnen eine MPU drohen, zögern Sie nicht, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Rechtsanwalt Rothholz in Berlin – Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht – berät und vertritt Sie gern in Führerscheinangelegenheiten.

Strafrecht Staatsanwaltschaft Strafsache Bußgeldsache StGB

Muss ich gegenüber der Polizei als Beschuldiger aussagen?

Leider lässt sich in der anwaltlichen Praxis feststellen, dass der Beschuldigte gegenüber der Polizei häufig ein „besonderes“ Mitteilungsbedürfnis hat. Daher hat sich in den Köpfen leider der Irrglaube verfestigt, dass man als Beschuldigter einer Straftat zur Aussage verpflichtet sei. Zumindest denken die meisten Beschuldigten, ein etwaiges Schweigen könnte nachteilig wirken. Bitte beachten Sie, dass nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO der Beschuldigte grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sich zur Sache einzulassen! Der Beschuldigte kann mithin gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht schweigen! Eine Pflicht besteht lediglich zur Bekanntgabe der Personalien.

Auch einer polizeilichen Ladung – Vernehmung als Beschuldiger – muss keine Folge geleistet werden. Der Beschuldigte ist jedoch verpflichtet auf die Ladung der Staatsanwalt zu erscheinen, § 163 a Abs. 3 Satz 1 StPO. Beachten Sie jedoch, dass sich die Pflicht auf das Erscheinen beschränkt. Es besteht gemäß §163 a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. 136 Abs. 1 Satz 2 StPO keine Pflicht zur Einlassung!

Ich empfehle eindringlich – vor erfolgter Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt – in der Angelegenheit keine Einlassung abzugeben. Erfahrungsgemäß ist eine Verbesserung der rechtlichen Ausgangslage hiermit tatsächlich selten zu erreichen. Häufiger schafft der Beschuldige mit der Aussage irreparable rechtliche Nachteile in seiner späteren Verteidigung. Soweit Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, darf dies nicht zum Nachteil gewertet werden (vgl. BGH – 3 StR 344/15 vom 13.10.2015). Zögern Sie nicht, vor einer Einlassung das Vorgehen zunächst mit einem Rechtsanwalt abzustimmen.

Unterschied zwischen Zeugnisverweigerungs- und Aussageverweigerungsrecht?

Das Zeugnisverweigerungsrecht wird häufig mit dem Aussageverweigerungsrecht verwechselt. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist das umfassende Recht der in § 52 StPO genannten Personen (u.a. Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte) insgesamt zu schweigen. Das Aussageverweigerungsrecht betrifft hingegen einen Personenkreis dem kein Zeugnisverweigerungsrecht zugesteht, jedoch der Zeuge oder die Zeugin sich durch die Aussage selbst oder die in § 52 StPO bezeichneten Personen der Strafverfolgung aussetzen würden. Dabei wirkt das Recht zur Aussageverweigerung aus § 55 StPO lediglich auf einen bestimmten Bereich, im Unterschied zum Zeugnisverweigerungsrecht hingegen nicht vollumfänglich.

Haftbefehl und wie kann man sich verteidigen?

Der Haftbefehl ist einer der einschneidendsten Grundrechtseingriffe. Die Verteidigung gegen den erlassenen und gegenwärtig vollstreckten Haftbefehl ist komplex und von der jeweiligen Fallgestaltung abhängig. Grob lassen sich zwei Möglichkeiten der Verteidigung (in diesem Stadium) aufzeigen:

  • Mündliche Haftprüfung und
  • Haftbeschwerde

Zunächst sollte (in der Regel) nach Ihrer Inhaftierung die mündliche Haftprüfung beantragt werden. Dies hat nach dem Gesetz innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zu erfolgen. Insofern erhalten Sie nach der Inhaftierung innerhalb der ersten zwei Wochen die Möglichkeit wieder frei zu kommen. Im Rahmen der Haftprüfung gibt es die Möglichkeit auf den sog. dringenden Tatverdacht einzugehen und ggf. zu entkräften. Andernfalls – in den häufigeren Fällen – den Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit argumentativ anzugreifen. Der Haftbefehl muss dabei nicht gänzlich aufgehoben werden. Es gibt eine Vielzahl von Konstellationen in denen etwa der auf Fluchtgefahr angelegte Haftbefehl nach einer Sicherheitszahlung und weiteren Auflagen (regelmäßige Meldung bei der zuständigen Polizeidienststelle) etwa außer Vollzug gesetzt wird. Daher könnten Sie bis zum Prozessauftakt wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Andernfalls gibt es die Möglichkeit der Haftbeschwerde die in der Regel im äußersten „Notfall“ etwa bei eklatanten Fehlentscheidungen des Haftrichters eingesetzt wird. Zudem kommt die Haftbeschwerde in Fällen in Betracht, bei denen der Mandant im Rahmen der mündlichen Haftprüfung etwa „nicht Vorzeigbar“ erscheint.

Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidiger?

In jedem Stadium der strafrechtlichen Ermittlungen haben Sie das Recht, einen Ihnen vertrauten Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen. Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird zunächst Ihre Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Dies geschieht ausschließlich auf Ihre Beauftragung hin und wird als sog. Wahlverteidigung bezeichnet.

Je nachdem, ob Ihnen etwa ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder Sie etwa aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft geraten, liegt ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung vor (vgl. § 140 StPO). Ein Fall der notwendigen Verteidigung kann auch vorliegen, wenn aufgrund der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Auch bei einer „schweren“ Tat (ausgehend von einer Straferwartung von einem Jahr) kann eine Pflichtverteidigerbestellung erforderlich werden.

Einen Wahlverteidiger können Sie mithin immer bestellen, wobei in besonderen Konstellationen ein sog. Pflichtverteidiger erforderlich werden könnte. Sie können jedoch auch im Rahmen der sog. notwendigen Verteidigung Ihren Vertrauensanwalt benennen, der Ihnen anschließend als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht an Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gekoppelt wird, sondern ausschließlich bei schweren Taten mit erwartet einschneidenden Folgen erfolgt. Dabei können Sie auch Ihren andernfalls als Wahlverteidiger beauftragten Anwalt „einsetzen“ lassen.

Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Berlin

Ihnen wurde ein Anhörungsbogen als Beschuldigter, die Anklageschrift oder ein Strafbefehl zugestellt? Sie möchten sich gegen eine Durchsuchung oder einen Haftbefehl verteidigen? Gegen Sie werden Ermittlungen wegen Betrugs (u.a Warenbetrug oder Abrechnungsbetrug), Bestechung, Bankrott, Insolvenzverschleppung oder Untreue geführt? Ihnen ist durch eine Straftat ein Schaden entstanden, denn Sie nun ersetzt wissen möchten? Sie wollen sich als Geschädigter oder Rechtsnachfolger an der Anklage der Staatsanwaltschaft beteiligen?

Im Strafrecht ist ein frühzeitiger Rechtsrat besonders wichtig. Neben der Akteneinsicht kann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet, die unter Umständen bereits zu einer Verfahrenseinstellung führen kann. Eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde könnten im Rahmen einer Untersuchungshaft zielführend sein. Kostengünstig könnten zivilrechtliche Ansprüche mit Berührungspunkten im Strafrecht zeitgleich tituliert werden.

Treten Sie mit mir in Kontakt und lassen Sie sich durch Rechtsanwalt Alexander Rothholz als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger beraten und vertreten!

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Kanzlei Rothholz - Kontaktinformationen - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über Rechtsanwalt Alexander Rothholz und seine Tätigkeitsfelder im Verkehrsrecht und Strafrecht umfassend zu informieren. Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt war Alexander Rothholz viele Jahre als selbstständiger Unternehmer im E-Commerce Bereich tätig.

Die Rechtsanwaltskanzlei Rothholz beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht und Strafrecht. Auf diesen Rechtsgebieten vertritt die Kanzlei Rothholz die Mandanten bundesweit in allen Verfahrensstadien.

Dabei steht das juristische Problem des Mandanten im Mittelpunkt jeder Betrachtung. Eine kompetente Beratung mit fundierten Kenntnissen ist selbstverständlich. Mit dem erforderlichen Engagement mache ich Ihr rechtliches Problem zu meinem Anliegen und setze mich für Ihre Interessen ein! Dafür nehme ich mir die für den individuellen Einzelfall benötigte Zeit. Es wird jede Angelegenheit mit der hierzu erforderlichen Sorgfalt behandelt.

Sie erreichen mich während der Bürozeiten von Montag – Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei Notfällen auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung.

Die Rechtsberatung kann auf Deutsch, Russisch oder Ukrainisch erfolgen.

Sofern dieser Internetauftritt Ihr Interesse geweckt hat, freue ich mich darauf Sie bald persönlich kennenzulernen! Zur Terminvereinbarung nutzen Sie einfach und unkompliziert das Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer.

 

Alexander Rothholz
Rechtsanwalt