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Alle Artikel der Kategorie: Strafrecht

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §111a Abs. 1 StPO

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung gemäß §111a Abs. 1 StPO: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Wertgrenze des §69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §111a Abs. 1 StPO ist jedoch erforderlich, dass dringende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Fahrerlaubnis nach §69 StGB endgültig entzogen wird. Hierzu ist neben dem dringenden Tatverdacht des §142 StGB erforderlich, dass der Fahrzeugführer wusste oder vorwerfbar nicht wusste, dass bei dem Verkehrsunfall ein bedeutender Schaden entstanden ist, vgl. §69 Abs. 2 Nr. 4 StGB.

Fahrtenbuch nach einmaliger Verkehrsstraftat

Fahrtenbuch nach einmaliger Verkehrsstraftat

Nach ständiger Rechtsprechung kann auch ein einmaliger Verstoß von erheblichem Gewicht die Anordnung rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung ergibt sich dabei aus der Gefährdung für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei wird bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Fahrtenbuchauflage mit dem Bemühungen der Behörde an den Tag legt, eine mit seinem Kraftfahrzeug begangene Verkehrszuwiderhandlung aufzuklären. Dabei wird regelmäßig erheblichen Einfluss haben, ob der Halter an der Feststellung mitwirkt oder die Feststellungen etwa absichtlich vereitelt.

Fahrverbot bei allen Straftaten?

Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch beschlossen!

Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, Kraftfahrzeuge zu führen.

Dashcam – zwischen Datenschutz und Beweisinteresse

Trend wirft in Deutschland rechtliche Fragen auf!

Dashcams sind in Osteuropa bereits seit vielen Jahren weit verbreitet und in einer Vielzahl der Fahrzeuge angebracht. Diese On-Board-Kamera erfuhr in Europa in letzter Zeit besonderen Zuspruch und ist gegenwärtig auch vermehrt in Fahrzeugen auf deutschen Straßen vorzufinden.

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Ermittlungen gegen nahezu jeden vierten ambulanten Pflegedienst in Berlin

Nahezu gegen jeden vierten ambulanten Pflegedienst in Berlin wird derzeit von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges geführt.
Team Wallraff Reportage aus dem Mai 2014 wurde eine Ermittlungslawine ausgelöst. Die Reportage zum Thema „Systematischer Betrug ambulanter Pflegedienste“ brachte bundesweit und zunehmend in Berlin die ambulante Pflegebranche vermehrt in das Visier des LKA 195 sowie der Staatsanwaltschaft…