Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall – Ist eine Berührung der Fahrzeuge erforderlich? Abwehr- und Ausweichreaktionen des geschädigten Verkehrsteilnehmers.
Diese Abwehr- und Ausweichreaktion kann selbst dann dem Betrieb des Kfz zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat, wenn diese objektiv nicht erforderlich war. Es ist aber stets aufgrund einer gebotenen Betrachtung des Schadensereignisses die Feststellung erforderlich, dass diese Reaktion des geschädigten Verkehrsteilnehmers –aus seiner Sicht des konkreten Verkehrsgeschehens vor dem Unfall- subjektiv vertretbar erscheint.