Übersicht Blogartikel

Alle Artikel der Kategorie: Verkehrsrecht

Verkehrsunfall ohne Berührung der Fahrzeuge, wer zahlt?

Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall – Ist eine Berührung der Fahrzeuge erforderlich? Abwehr- und Ausweichreaktionen des geschädigten Verkehrsteilnehmers.

Diese Abwehr- und Ausweichreaktion kann selbst dann dem Betrieb des Kfz zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat, wenn diese objektiv nicht erforderlich war. Es ist aber stets aufgrund einer gebotenen Betrachtung des Schadensereignisses die Feststellung erforderlich, dass diese Reaktion des geschädigten Verkehrsteilnehmers –aus seiner Sicht des konkreten Verkehrsgeschehens vor dem Unfall- subjektiv vertretbar erscheint.

Hälftige Haftungsverteilung bei Unaufklärbarkeit des Verkehrsunfalls

Betriebsgefahr eines einfachen Linksabbiegers vs. Linksabbieger mit Grünpfeil

Bei einer Kreuzung ohne Grünpfeil muss der Linksabbieger sich an die Pflichten aus § 9 Abs. 3 StVO halten, mithin den Gegenverkehr durchfahren lassen, selbst wenn dieser bei „rot“ in die Kreuzung einfahren sollte.An Kreuzungen bei denen die Vorfahrt mit einer Lichtzeichenanlage geregelt ist und der Linksabbieger einen Grünpfeil hat, ist § 9 Abs. 3 StVO durch § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO außer Kraft gesetzt

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §111a Abs. 1 StPO

Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung gemäß §111a Abs. 1 StPO: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Wertgrenze des §69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §111a Abs. 1 StPO ist jedoch erforderlich, dass dringende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass die Fahrerlaubnis nach §69 StGB endgültig entzogen wird. Hierzu ist neben dem dringenden Tatverdacht des §142 StGB erforderlich, dass der Fahrzeugführer wusste oder vorwerfbar nicht wusste, dass bei dem Verkehrsunfall ein bedeutender Schaden entstanden ist, vgl. §69 Abs. 2 Nr. 4 StGB.

Fahrtenbuch nach einmaliger Verkehrsstraftat

Fahrtenbuch nach einmaliger Verkehrsstraftat

Nach ständiger Rechtsprechung kann auch ein einmaliger Verstoß von erheblichem Gewicht die Anordnung rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung ergibt sich dabei aus der Gefährdung für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei wird bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Fahrtenbuchauflage mit dem Bemühungen der Behörde an den Tag legt, eine mit seinem Kraftfahrzeug begangene Verkehrszuwiderhandlung aufzuklären. Dabei wird regelmäßig erheblichen Einfluss haben, ob der Halter an der Feststellung mitwirkt oder die Feststellungen etwa absichtlich vereitelt.

Fahrverbot bei allen Straftaten?

Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch beschlossen!

Wird jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, Kraftfahrzeuge zu führen.