Gegen eine Verdopplung der Geldbuße – kein Fahrverbot!
Mangels Voreintragungen im FAER kann bei drohendem Arbeitsverlust (z.b. Probezeit im Arbeitsvertrag) vom Fahrverbot gegen Verdopplung der Geldbuße im Einzelfall abgesehen werden (sog. berufliche Härten).