Die 35. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 27.02.2017 die beiden Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
Landgericht Berlin vom 27.02.2017, Az. 535 Ks 8/16
Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer haben sich die Angeklagten am 1.02.2016 bei einem zufälligen Zusammentreffen an einer Ampel auf dem Berliner Kurfürstendamm zu einem spontanen Straßenrennen verabredet. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h seien die Fahrzeuge den Kurfürstendamm und Tauentzienstraße entlanggerast und hätten dabei mehrere rote Ampeln missachtet. An der Kreuzung Tauentzienstraße / Nürnberger Straße sei das Fahrzeug von einem Angeklagten mit dem Jeep eines 69-Jährigen kollidiert. Der Fahrer des Jeeps verstarb noch am Unfallort.
Laut Urteilsbegründung hätten die Angeklagten gewusst, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen. Mithin hätten sie sich mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden. Daher sei von einem bedingten Tötungsvorsatz auszugehen (Totschlag nach § 212 StGB).
Zugleich sei jedoch das Mordmerkmal „gemeingefährliches Mittel“ verwirklicht. Die Fahrzeuge der Angeklagten seien schwere und PS-starke Gefährte, welche nicht mehr unter Kontrolle gehalten wurden. Damit wurde eine hohe Anzahl von Verkehrsteilnehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht. Die Angeklagten hätten es dabei dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch das Verhalten zu Schaden kommen
Das Gesetz sieht bei einer Verteilung wegen Mordes nach § 211 StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe vor.
Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für Strafrecht – berät und vertritt bei Verkehrsstraftaten bundesweit in allen Verfahrensstadien.