Es darf nicht Blind auf den Nachzüglervorrang vertraut werden!
Je länger sich ein Nachzügler im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher habe er mit einem anfahrenden Querverkehr zu rechnen. Deswegen darf nicht Blind auf den Nachzüglervorrang vertraut werden. Nach längerer Verweildauer darf nur dann weitergefahren werden (trotz Nachzüglervorrang), wenn der Fahrzeugfahrer sich tatsächlich vergewissert hat, dass eine Kollision mit dem Querverkehr ausgeschlossen ist.