Urteil gegen Ku´damm-Raser
Die 35. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 27.02.2017 die beiden Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.