Auch Handyverstöße – als leichtere Rechtsverstöße – können zu einem Fahrverbot führen!
OLG Hamm Beschluss 17.09.2015 – 1 RBs 138/15
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen beharrlichem verbotswidrigem Benutzen eines Mobiltelefons zu einem Bußgeld von 100€ und setzte ein einmonatiges Fahrverbot fest. Der Betroffene hatte innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren insgesamt 5 eingetragene Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister (FAER). Zwei Verstöße betrafen nicht unerhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und die restlichen drei jeweils Handyverstöße. Dabei lag zwischen dem ersten Handyverstoß und den verbliebenen beiden ein Zeitraum von 2 Jahren.
Mit der Rechtsbeschwerde vor dem OLG Hamm hatte der Betroffene keinen Erfolg. Das Urteil des Amtsgerichts hielt der rechtlichen Überprüfung stand.
Gründe
Das Fahrverbot sei angemessen, da die beharrlichen Pflichtverletzungen (5 Verstöße) innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren eine Verhaltensweise mit Gefährdungspotential für Dritte darstellt. Die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften lässt erkennen, dass dem Betroffenen die erforderliche rechtstreue Gesinnung für die Teilnahme am Straßenverkehr sowie die notwendige Einsicht in das zuvor begangene Unrecht fehlt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2014 – IV – 2 RBs 37/14). Bei der Beurteilung, ob ein Verstoß beharrlich ist, kommt es auf die Zahl der Vorverstöße, ihren zeitlichen Abstand und den jeweiligen Schweregrad an. Mangelnde Rechtstreue zeigt sich regelmäßig bei gravierenden Rechtsverstößen, kommt aber auch bei einer Vielzahl kleiner Verstöße in Betracht. Bei leichteren Rechtverstößen, die dennoch im oberen Bereich angesiedelt sind (Punktebedroht im FAER), ist ein innerer Zusammenhang zwischen den Zuwiderhandlungen erforderlich. Soweit ein solcher innerer Zusammengang begründet werden kann, liegt eine Unrechtskontinuität, mithin die Beharrlichkeit der Pflichtverletzung vor.
Fazit
Auch leichte Verstöße können unter Umständen zu einem Fahrverbot führen. Nehmen Sie einen Bußgeldbescheid keineswegs einfach hin, ohne diesen zuvor durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen und die rechtlichen Möglichkeiten umfassend mit diesem zu besprechen. Diese vermeintlich geringfügigen Ordnungswidrigkeiten können Sie in ernsthafte Gefahren in Bezug auf den Führerschein bringen!
Die Kanzlei Rothholz berät Sie gerne zu allen Fragen im Verkehrsrecht. Der Rechtsanwalt prüft gerne Ihren Bußgeldbescheid auf etwaige Fehler, nimmt Akteneinsicht und schätzt Ihre Erfolgsaussichten ein
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