Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist die wohl am häufigsten geahndete Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Dem Halter bzw. Fahrzeugführer droht eine Anhörung im Bußgeldverfahren mit dem unangenehmen Vorwurf: „Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften“. Im Anschluss an eine solche Anhörung im Bußgeldverfahren kommt es regelmäßig zum Bußgeldbescheid. Neben dem kostspieligen Bußgeld gibt es je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ggf. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. Sofern das Fahreignungsregister eine bestimmte Anzahl von Punkten aufweist, droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Um eine Geschwindigkeitsüberschreitung tatsächlich nachweisen können, gibt es derzeit diverse Möglichkeiten die Geschwindigkeit eines sich bewegenden Autos zu messen. Bei den unterschiedlichen Messmethoden wird zwischen den Radarmessverfahren, Lasermessverfahren, Lichtschrankenmessverfahren sowie der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren unterschieden.
Anhand der unterschiedlichen Funktionsweisen ist ein technisches Verständnis der einzelnen Messverfahren erforderlich, um sich anschließend mit den rechtlichen Fragen über die Angreifbarkeit solcher Messungen auseinanderzusetzen. Anhand der individuellen Fehleranfälligkeit des jeweiligen Messgerätes lässt sich überprüfen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend eingelegt werden kann.
Eichung der Messgeräte
Alle zugelassenen Messgeräte müssen für ihre Gültigkeit geeicht werden. Die Eichung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung des Messgeräts auf die Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, vor allem der Eichfehlergrenzen nach dem Mess- und Eichengesetz. Die Gültigkeit der Eichung beträgt ein Jahr, welches durch das Eichkennzeichen überprüft werden kann. Jedoch kann die Eichung eines Gerätes vor dem Ablauf der Frist erlöschen, wenn ein Kennzeichen unkenntlich, entwertet oder vom Messgerät entfernt wird. Im Ergebnis müssen vor jeder Messung die Eichsiegel überprüft werden. Für die jeweiligen Typen gibt es unterschiedliche eichamtliche Sicherungen.
Sofern es sich nicht um ein mobiles Messgerät sondern etwa um ein stationäres handelt, muss die Messstelle ebenfalls über eine Eichung verfügen. Dabei beträgt die Gültigkeit der Eichung für die Messstelle zwei Jahre.
Anforderungen der Gebrauchsanweisung
Durch die innerstaatliche Bauartzulassung ist es vorgeschrieben, dass das Messpersonal bei allen Handlasermessgeräten durch ein kompetentes Personal geschult wird. Diese können zum Beispiel vom Hersteller oder von einer Polizeischule durchgeführt werden. Die Schulung muss nachgewiesen werden können, da bei diversen Messmethoden eine hohe Anforderung an die Koordination gestellt wird.
Lasermessverfahren
Das Lasermessverfahren, auch als Handlaser bekannt, wurde aus dem Grund eingeführt, um die Fahrzeugführer direkt nach dem Verstoß mit dem Vorwurf zu konfrontieren. Geeignet sind diese vor allem für Messstellen, an welchen die Unfallzahlen durch überhöhte Geschwindigkeit wie etwa in gefährlichen Kurven oder Alleen liegen. Und genau aus diesem Grund ist ein Handlaser für die Messungen bei erhöhter Verkehrsdichte ungeeignet.
Grundsätzlich funktionieren alle Typen nach dem Prinzip der Laserpulslaufzeitmessung, welche die Geschwindigkeit des betrachteten Fahrzeugs misst. Es werden kurze Laserpulse ausgesandt während die Zeit gemessen wird, bis die Impulse des Messgeräts ausgelöst und detektiert werden. Sobald eine Geschwindigkeitsmessung ausgelöst wird, werden mehrere Laserpulse gesendet und empfangen. Die berechneten Entfernungswerte werden gespeichert.
Zugelassene Handlasergeräte
- LTI 20.20 TS/KM
- LR90-235/P
- LAVEG
- MARKSMAN L TI 20.20
- Video-LAVEG
- LaserPatrol
- ULTRA LYTE 100
- TraffiPatrol
- FG21-P
- XV3
PoliScanspeed von Vitronic
PoliScanspeed ist ein amtliches Überwachungssystem des Straßenverkehrs und misst die Geschwindigkeit von sich bewegenden Fahrzeugen. Dieses System kann die Geschwindigkeit von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig kontrollieren und es können unterschiedliche Geschwindigkeitsgrenzen für Pkw und Lkw festgelegt werden.
Beim vollautomatischen Betrieb werden die Verstöße in der Reihenfolge der Feststellung samt Foto und anderen Falldaten auf einem internen Medium gespeichert.
Es gibt jedoch auch den vollautomatischen Betrieb mit Anhalten. Bei dieser Variante wird jeder Verstoß einzeln und automatisch festgehalten, der Betrieb wird danach angehalten, bis er vom Bediener freigegeben wird.
Der PoliScanspeed kann entweder auf einem Stativ, in einem parkenden Auto (auch bekannt als Mobiler Blitzer) oder in ein festverankertes Gehäuse stationiert bzw. eingebaut werden.
Funktionsweise
Der Aufbau und die Funktionen des PoliScanspeed ist sehr kompliziert. Das Messgerät versendet bei jeder Messung Laserimpulse, die an geeigneten Objekten (Fahrzeugen) reflektiert werden. Durch die daraus resultierende Laufzeitmessung wird die Entfernung zum Objekt berechnet.
Diese digitale Messung erfolgt grundsätzlich durch eine Laser-Laufzeitmessung, auch Light Detection and Ranging (LIDAR) gekannt. Der Messkopf, welcher zum Festhalten der Verstöße genutzt wird, basiert auf einem horizontal scannenden LIDAR und sendet während der Messung eine Menge an kurzen Lichtimpulsen aus. Dadurch wird eine Messung 10-75m vom Gerät entfernt vorgenommen, sodass das Erfassen von Fahrzeugen auf mehreren Fahrstreifen möglich ist. So kann jedes Auto knapp 100 mal pro Sekunde an mehreren Stellen erfasst werden, womit eine Erstellung des Bewegungsprofils ermöglicht wird.
Die dadurch ermittelte Fahrzeugkontur ergibt sich daraus, dass das Objekt die Lichtimpulse in verschiedenen Bereichen reflektiert und an das Gerät zurücksendet. So lässt sich ein dreidimensionales Bild erstellen, welches dann mit einem kartesischen System verarbeitet werden kann. Das Fahrzeug muss sich jedoch in einem Messfeld von 20 bis 50 Meter vor dem Gerät befinden. Die Durchschnittsgeschwindigkeit darf nicht mehr als um 10% schwanken.
Beim mobilen Gebrauch wird es meist neben der Fahrbahn aufgestellt. Anderenfalls würden die vorbeifahrenden Autos durch Bodenvibrationen Änderungen am Messgerät verursachen. Folglich tritt ein sogenannter Cosinus-Effekt auf, welcher bei der Bereinigung des Messfehlers einen Abzug vom 1km/h rechtfertigen würde. Die damit verbundene Zuordnungssicherheit ist teilweise umstritten, da zwischen den Messwerten und der fotografischen Dokumentation 5-15 Meter Strecke zwischen liegen.
Die Gewährleistung der Zuordnungssicherheit bei der errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit soll mithilfe einer Auswertehilfe stattfinden. Hier handelt es sich um einen rechteckigen Rahmen, welcher in die Beweisaufnahme hineingesetzt wird. Abhängig von den Messwerten, wird dieser Rahmen an der Stelle im Foto eingefügt, an der das Auto zu erwarten ist.
Bei einer Frontmessung muss sich in diesem Rahmen mindestens ein Teil des Fahrzeugkennzeichens befinden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen in diesem Rahmen nicht zu sehen sein. Zudem muss der Rahmen unterhalb der Aufstandspunkte der Vorderräder sein.
Messfehler
Es ist bekannt, dass das PoliScanspeed diverse Messfehler aufweist. Es wurde sogar von einem internen Schreiben von Virtonic an das Amtsgericht Mannheim bestätigt, indem gewisse Messfehler bekannt sind.
Unsachgemäße Anwendung des Messgeräts:
Das Messgerät und dessen Messung müssen, wie andere Blitzer auch folgende Bedingungen erfüllen: Geeichter Zustand und Verwendung durch einen geschulten Polizeibeamten. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist die Messung anfechtbar.
Zweifelhafte Messwertbildung:
Seit geraumer Zeit zweifeln die Gerichte die technische Nachvollziehbarkeit des PoliScanspeed an. Einige Gerichte, darunter das Amtsgericht Aachen, zählen das Lasergerät nicht mehr zu den standarisierten Messgeräten. Hierdurch stellen diese die gesamte Geschwindigkeitsmessung in Frage, denn Differenzen wurden sowohl bei älteren, als auch bei neueren Softwareversionen festgestellt. Ein Sachverständiger prüfte 2013 den PoliScanspeed mit der Software 3.2.4. und stellte eine Fehlerquote von 20 % fest. Dies stellt ein Bußgeldverfahren generell in Frage. Durch diesen Test hat das Amtsgericht Rostock einen Raser freigesprochen, der laut PoliScanspeed 30 km/h zu schnell gefahren sein soll.
Falsche Zuordnung von Fahrzeug und Messung:
Da beim PoliScanspeed die Messung der Geschwindigkeit und die Anfertigung des Biltzerfotos nicht gleichzeitig erfolgt, ist die richtige Zuordnung sehr wichtig. Zweifelhaft ist dies jedoch vor allem dann, wenn mehrere Autos auf dem Foto zu sehen sind.
Verzögerung der Kameraauslösung:
In Laufe der Zeit haben sich auch andere Messfehler gezeigt. So hat es sich herausgestellt, dass in mehreren Fällen eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, welche die genaue Feststellung der Geschwindigkeiten unausführbar machte. Das Problem sollte mit einer neuen Software behoben worden sein.
LTI 20.20 TS/KM
Das LTI 20.20 TS/KM Lasermessgerät ist eine mobile Laserpistole. Es misst die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nach dem Dopplerprinzip.
Funktionsweise
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird in einem 4-Schritte-System erfasst.
- Das Gerät sendet Infrarot-Strahlen aus.
- Diese Strahlen werden vom Auto reflektiert.
- Eine am Messgerät befestigte Antenne fängt die reflektierenden Impulse auf.
- Per Computer wird mithilfe des Doppelprinzips die Geschwindigkeit des Fahrzeugs gemessen.
Besonderheiten des LTI 20.20 TS/KM
Das LTI 20.20 TS/KM gehört mit zu den ältesten, noch zugelassenen Handlasergeräten. Es ist seit Mitte der 1990er Jahren im Einsatz, wodurch dieses Modell häufiger Messfehler aufweist. Die Pistole muss während des Vorgangs stillgehalten werden. Auch hier müssen die Beamten eine gesonderte Schulung absolvieren.
Das LTI 20.20 ist ein reines Messgerät. Dies bedeutet, dass die Beamten sich direkt an den Fahrer wenden müssen, da es kein Blitzerfoto, somit kein Beweismittel, erstellt wird. Die Beamten nehmen dann die Personalien auf, meist direkt nach der Messung. Aus Sicht der Behörden ist dies vorteilhaft, weil der Fahrer mit seinem Fahrverhalten direkt konfrontiert werden kann.
Messfehler
Grundsätzlich können Fehler bei der Messung vorkommen, wenn
- das Gerät nicht geeicht war,
- an ausgelasteten Straßen gemessen wurde,
- die Messung direkt nach einer Kurve stattfand,
- der Auslösebereich näher als 150 bis 200 Meter am vorbeifahrenden Fahrzeug war,
- Übertragungsfehler durch die Beamten entstanden sind.
Traffistar S350 von Jenoptic
Das Traffistar S350 ist eine amtliche Überwachung des Straßenverkehrs. Es misst die Geschwindigkeit von fahrenden Fahrzeugen. Es kann Fahrzeuge auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig überwachen und unterschiedliche voreingestellte Geschwindigkeitsgrenzwerte für Pkw und Lkw erkennen.
Auch hier werden, wie beim PoliScanspeed die festgestellten Verstöße in der Reihenfolge der Feststellung mit Bild und Rohdaten auf einem internen Medium gespeichert. Es kann auf einem frei stehenden Stativ oder aus einem Messfahrzeug genutzt werden, kann aber auch in einer Semistation oder als stationäre Messeinrichtung in einem ortsfesten Gehäuse eingebaut werden (TraffiTower 2.0).
Funktionsweise
Die Funktionsweise des Traffistar S350 ähnelt stark dem PoliScanspeed. Hier werden ebenfalls Laserlichtimpulse ausgesendet, welche von den nahestehenden Fahrzeugen reflektiert werden. Durch die Impulslaufzeit kann die Entfernung der sich nähernden Fahrzeuge bestimmen lassen. Durch die Entfernungsveränderung errechnet sich dann die Geschwindigkeit des Fahrzeuges.
Mess- und Verfahrensfehler
Grundsätzlich liegen die gleichen Fehler, wie beim PoliScanspeed vor, da beide technisch auf der gleichen Grundlage beruhen. Auch wenn der Hersteller Jenoptic angibt, dass dieses Messgerät wesentlich genauer arbeitet als das PoliScanspeed, ist dies in der Anwendung bisher nicht nachweisbar. Auch hier muss das Bedienungspersonal gesondert geschult werden.
Worauf sollte bei einer ordnungsgemäßen Messung geachtet werden?
- Messprotokoll muss eindeutig das verwendete Messgerät bezeichnen.
- Der Nachweis über die korrekte Anwendung des Messgeräts und einer zum Zeitpunkt der Messung gültigen Eichung müssen vorliegen.
- Nachweise über durchgeführte Wartungen, Reparaturen und sonstige Eingriffe am Messgerät müssen nachweisbar sein.
- Die Falldaten einer Messung sind mit dem Beweisfoto so dargestellt, dass sich ein Zusammenhang erkennen lässt.
- Die ins Beweisfoto eingesetzte Auswertehilfe befindet sich in einer für den gemessenen Fahrstreifen nachvollziehbaren Position, in welcher das Fahrzeug anforderungsgemäß zu sehen ist.
Radarmessverfahren
Radarmessverfahren haben eines gemeinsam: sie sind grundsätzlich gleich in ihrer Funktion.
Die gängigsten Modelle:
- TRAFFIPAX Speedophot
- MULTANOVA 6F
- M5 Radar
- M5 RAD2
TRAFFIPAX Speedophot
Der TRAFFIPAX Speedophot gehört zu den standardisierten Messverfahren. Daher können sich Gerichte und Behörden auf die Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen vertrauen, es fällt diesen also leichter den Verstoß zu begründen. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Speedophot richtig eingesetzt wurde.
Funktionsweise
Der TRAFFIPAX Speedophot kann in stationären oder im mobilen Bereich eingesetzt werden. Laut Angaben des Herstellers wird der Speedophot in fahrenden Polizeifahrzeugen eingesetzt.
Die Funktionsweise ist jedoch kompliziert. Das Gerät arbeitet mithilfe eines Hochfrequenzgenerators, welcher elektromagnetische Wellen erzeugt, verbindet und aussendet. Die Frequenz verändert sich, sobald diese Wellen auf einen Gegenstand treffen. Wenn die Frequenzen auf ein fahrendes Fahrzeug treffen, verändern sich die Frequenzbereiche, woraus sich die Geschwindigkeit ermitteln lässt. Während dieses Vorgangs erstellt der TRAFFIPAX Speedophot einen Fotobeweis.
Der Speedophot muss außerdem von dem Messbeamten ordnungsgemäß genutzt werden. Das heißt, gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Gebrauchsanweisung. Sollte das Gerät nicht ordnungsgemäß genutzt worden sein, ist die Messung angreifbar!
Messfehler
Messfehler entstehen vor allem durch das falsche Aufstellen des Messgeräts am Fahrbahnrand.
Reflektionsflächen
Messfehler können vorliegen, wenn sich in der Nähe des gemessenen Fahrzeugs großflächige Gegenstände befinden. Denn beim TRAFFIPAX Speedophot besteht wie bei vielen anderen Geräten auch, die Gefahr von Reflektions-Fehlmessungen.
Man kann Messfehler nicht ausschließen, wenn die elektromagnetischen Wellen nicht vom Fahrzeug, sondern von anderen Flächen, insb. aus Metall- und sogar zum Teil Betonflächen reflektiert werden, welche sich in der Nähe der Messstelle befinden. Außerdem können Gebäudemauern oder Mauern gegenüber des Aufstellungsortes, welche senkrecht zum anvisierten Fahrzeug stehen, den Verlauf der Reflektionsstrahlung beeinflussen. Verkehrsschilder, Leitplanken oder auch Fahrzeuge aus dem Gegen- bzw. Begleitverkehr können zu Reflexionen des Radarstrahls führen und somit die Messergebnisse verfälschen. In der Praxis nennt man solche Fälle Knickstrahl-, Doppel- oder Freifach-Reflexionen, die additiv zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit hinzukommen und somit zu Messfehlern führen.
Aufstellfehler
Das TRAFFIX Speedophot darf nicht in einer Außenkurve platziert werden, da hierbei Messfehler grundsätzlich nicht ausschließbar sind. Da eine Vielzahl von Messfehler in der Praxis gehäuft vorkommen, ist das überprüfen nicht verkehrt.
Es gibt weitere Fehler, welche mindestens Messfehler nicht ausschließen lassen. Diese sind:
- fehlende Kalibrierungsfotos zu der Geschwindigkeitsmessung
- auf dem Foto ist ein zweites Fahrzeug zu sehen, welches eine Fehlmessung auslöst
- Eichschein des Geräts fehlt oder ist abgelaufen
- die Messstelle ist nicht der Gebrauchsanweisung gemäß ausgerichtet
- der vorgegebene Messwinkel der Gebrauchsanweisung wurde nicht eingehalten
- Leerfotos
Multanova 6F
Die Funktionsweise des Multanova 6F ist grundsätzlich dem TRAFFIPAX Speedophot gleich. Es ist eine Antenne verbaut, die gleichzeigt Sender und Empfänger ist. Das Multanova 6F kann in einem Fahrzeug oder am Straßenrand auf einem Dreibeinstativ zum Einsatz kommen. Des Weiteren kann das Multanova 6F von einer Brücke (nach unten gerichtet) genutzt werden. Am Straßenrand stationiert kann das Multanova 6F in beide Fahrtrichtungen den Verkehr überwachen. Das Gerät kann auch ergänzend zu einem festinstallierten Blitzer eingesetzt werden. In diesem Fall ist es ein Multanova 6FA.
Messfehler
Schrägfahrten
Messfehler durch den Multanova 6F können vorkommen, wenn das anvisierte Fahrzeug einen Fahrspurwechsel oder Überholmanöver ausübt. Diese werden auch als Schrägfahrten bezeichnet.
Schrägfahrten lassen sich jedoch durch eine Lichtbilddokumentation feststellen. Folge von eine Schrägfahrtmessung ist, dass die Geschwindigkeitsmessung nicht zugunsten des Betroffenen manipuliert wird. Durch die Verschiebung des Messwinkels muss eine deutlich höhere Toleranz abgezogen werden, so dass die Geschwindigkeit korrigiert werden kann und sich ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg vermeiden lassen.
Reflexionsfehler
Wie auch beim TRAFFIPAX Speedophot können beim Multanova 6F durch großflächige Gegenstände in unmittelbarer Messstelle Fehlmessungen entstehen.
M5 Radar
Funktionsweise
Grundsätzlich funktioniert der M5 wie die oben beschriebenen Radarmessgeräte. Jedoch hat es die Besonderheit, dass der Strahlwinkel fest auf 25 Grad justiert ist. Dadurch wird bei der Messung nicht die tatsächliche Geschwindigkeit, sondern nur die relative Geschwindigkeit als Abstandsveränderung des Fahrzeuges zur Radarsonde ermittelt. Abhängig vom Reflexionsort im Bereich des Messstrahls beträgt die gemessene Geschwindigkeit auf einem einzelnen Impuls 88-92% der tatsächlichen Geschwindigkeit. Die tatsächliche Geschwindigkeit wird dann mittels Computer in Betracht der Impulse berechnet.
Messfehler
Es können die oben genannten Messfehler auftreten, wie auch bei den anderen Radarmessgeräten. Additiv sollte noch beachtet werden, dass das Messgerät eine Mindestaufstellhöhe von 40 cm hat. Auch bei diesem müssen Kalibrierungsbilder gemacht werden, es kann ebenfalls zu Reflexionen kommen.
Lichtschrankenmessverfahren
Unsichtbare Lichtschranken sorgen dafür, dass Durchfahrtszeiten kontrolliert und Fahrzeugführer unbemerkt geblitzt werden können.
ESO µP 80
Das ESO µP 80 ist eine moderne Lichtschranke. Dessen Vorgänger waren 2-fach und 3-fach Lichtschranken, welche seit Anfang der 1990er Jahre im Einsatz waren. Durch die Anhäufung von Messfehlern wurde die Technologie verbessert sodass das aktuelle Modell der Vorreiter der Lichtschranken ist.
Funktionsweise
Bei der Lichtschrankenmessung gibt es einen Lichtwerfer, welcher röhrenförmig aufgebaut ist und einen Lichtempfänger, welcher auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellt wird. Es gibt jedoch Versionen, bei denen nur ein Gerät aufgestellt wird. Dies heißt „Einseitenmessgerät“.
Als erstes wird ein Fotogerät installiert, das Fotos von Fahrzeugen auf der Fahrbahn aufnehmen kann. Aus diesem Grund wird auch öfters von einem ESO-Blitzer gesprochen. Sobald ein Fahrzeug in den ersten Aufnahmebereich des ESO µP 80 fährt, wird die Geschwindigkeitsmessung ausgelöst. Es sind insgesamt drei Lichtschranken vorhanden, zwischen welchen jeweils eine neue Messung der Zeit stattfindet. Wenn alle Zeiten übereinstimmen, wird eine Geschwindigkeit ermittelt.
Das Beweisfoto des Betroffenen wird bei der ersten Schranke gemacht, die ermittelte Geschwindigkeit wird nach der Ausfahrt eingeblendet.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Auch bei diesem Verfahren sind verschiedene Möglichkeiten für Fehlmessungen oder Fehlnutzungen möglich. In folgenden, erfahren Sie welche diese sind:
-
Messprotokoll
Das Messprotokoll muss eindeutig bestimmten, welches Messgerät verwendet wurde.
-
Eichung
Das Gerät muss eine zum Messzeitpunkt gültige Eichung aufweisen.
-
Testfotos
Testfotos sind laut Gebrauchsanweisung ebenso wichtiger Bestandteil für den ordnungsgemäßen Betrieb. Vor dem Gebrauch muss für jede Messstelle mindestens zweimal ein Testfoto erstellt werden, vor und nach dem Messeinsatz. Fotografiert wird dabei die Dateneinblendung um für eine richtige technische Funktion zu sorgen. Additiv bestimmten diese den Messbeginn und das Messende, somit den Messzeitraum. Nur unter Berücksichtigung der Testfotos darf der Messfilm ausgewertet werden.
-
Fotos nicht verwertbar
Wenn mehrere Fahrstreifen überwacht werden auf denen zwei Autos parallel zueinander fahren, kann der Messwert fehlerhaft sein. Ist ein Auto mit einer zu schnellen Geschwindigkeit unterwegs, kann das zu einem Blitzerfoto führen. Auf dem Blitzerfoto sind jedoch zwei Fahrzeuge zu sehen. In solch einem Fall kann nicht genau bestimmt werden, welches Auto zu schnell war.
Ergänzend muss auf dem Foto der gesamte Messbereich dokumentiert sein. Hierbei entstehen Fehler, wenn z.B. der Fotopunkt zu nah an der Messlinie liegt. Dadurch kann eine richtige Zuordnung der Fahrzeuge nicht einwandfrei gewährleistet werden.
-
Schulung der Messbeamten
Fehlerhaft ist eine Messung mit dem ESO µP 80 auch dann, wenn die Messbeamten keine regelmäßige Schulung gemacht haben. Dann kann nicht garantiert werden, dass eine ordnungsgemäße Bedienung des Messgeräts beim Messzeitpunkt vorlag. Daher ist dies eine wichtige Voraussetzung für die Bedienung des ESO µP 80.
Liegt einer von den oben genannten Fehlern vor, so kann nicht von einer korrekten Messung im Sinne des standardisierten Messverfahrens ausgegangen werden.
ESO ES 3.0
Funktion
Der ESO ES 3.0 misst die Geschwindigkeit mithilfe der Weg-Zeit-Messung. Es werden vom Sensorkopf (Einseitensensor) Helligkeitsunterschiede über eine Strecke von 50 cm aufgenommen. So wird gemessen, wie lange das anvisierte Fahrzeug zwischen den einzelnen Helligkeitssensoren braucht. Ausgehend von der gemessenen Zeit kann die Geschwindigkeit berechnet werden.
Nachdem das Fahrzeug durch die Lichtschranken des Sensors gefahren ist, erfolgt im zweiten Teil des Messgeräts (auch Fotoeinheit) die Fotodokumentation. Das Blitzerfoto wird nicht direkt beim Vorbeifahren des Sensorkopfes, sondern erst ca 3 Meter dahinter gemacht. Aus diesem Grund muss zwischen dem Messen und dem Fotografieren unterschieden werden.
Mess- und Bedienungsfehler
Messung mithilfe des ESO ES 3.0 getätigt werden, gehören zum standardisierten Messverfahren. Diese sind von der Rechtsprechung anerkannt, soweit diese Messungen nach der Gebrauchsanweisung des Herstellers und der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) erfolgen. Der ESO ES 3.0 wird nur dann als standardmäßig angesehen, wenn er unter folgenden Bedingungen vom Messbeamten in Einsatz gebracht wird:
– Gerät muss geeicht sein,
– seiner Bauartzulassung entsprechen,
– ordnungsgemäß nach der Gebrauchsanweisung werden worden sein.
Der häufigste Messfehler liegt in der fehlerhaften Bedienung des Messgerätes. Aus diesem Grund gab es schon diverse Freisprüche sowie Verfahrenseinstellungen. Begründet wurde dies zum einen, da vom Hersteller eine nachvollziehbare gekennzeichnete Fotolinie gefordert wurde, diese aber gefehlt hatte. Aus diesem Grund war nicht klar erkennbar, ob das gemessene Fahrzeug auch dasselbe auf dem Foto war. In anderen Fällen war die Messung nicht verwertbar, da es ein Software-Update gab, welches am Gerät nicht durchgeführt wurde.
Auch muss beachtet werden, dass bei einer Änderung der Kameraposition während der Messzeit, die Fotolinie neu dokumentiert werden muss. Passiert dies nicht, ist die Zurechnung des Fotos zur Geschwindigkeit nicht mehr garantiert richtig
Der Seitenabstand des Geräts zum Fahrbahnrand muss dokumentiert sein. Der Einzelsensor muss parallel zur Fahrbahn aufgebaut werden.
Auch der ESO ES 3.0 muss zum Tatzeitpunkt gültig geeicht worden sein. Die Messbeamten müssen geschult worden sein, dies muss entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden.
Problematisch wird die Auswertung der Messung durch den ESO ES 3.0, wenn sich zwei Fahrzeuge nebeneinander in gleicher Fahrtrichtung am Sensorkopf vorbeibewegen. Es muss ausgiebig geprüft werden, welchem Fahrzeug die Messung zuzuordnen ist. Die Messung ist nur verwertbar, wenn man aufgrund der Messdaten erkennen kann auch welches Fahrzeug sich die Messung bezieht.
Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren
Beim Nachfahren wird der Betroffene durch ein ziviles Polizeifahrzeug verfolgt. Dieses Polizeifahrzeug ist mit einer Front- und Heckkamera ausgestattet. Das Fahrzeug hält eine bestimmte, feste Entfernung zum gemessenen Fahrzeug. Die Messung wird vom Beamten auf Video aufgezeichnet. Die Geschwindigkeit wird dabei mithilfe der Geschwindigkeit des Polizeiwagens ermittelt.
Provida 2000 Modular
Funktion
Das Provida 2000 Modular wird bei Messung durch Nachfahren verwendet. Wie oben beschrieben fährt also das Polizeiauto dem anvisierten Auto hinterher. Die Messung wird jedoch nicht am anvisierten Fahrzeug durchgeführt, sondern abgeleitet von dem Polizeifahrzeug.
Das Provida 2000 kann für Geschwindigkeitsmessung und Abstandsmessung genutzt werden.
Wie bei viele anderen Messgeräten muss das Provida 2000 geeicht, seiner Bauartzulassung entsprechend und ordnungsgemäß nach Herstellerangaben in Betrieb genommen werden.
Mess- und Bedienungsfehler
Ähnlich wie beim Lichtschrankenmessverfahren, liegen die Fehler beim Messen mit dem Provida 2000 in der Regel in der Bedienung des Geräts
Das Video des Provida 2000 sollte stets untersucht werden. Oftmals unterliegt es nämlich dem Beweisverwertungsverbot. Sollte also das Video nicht verwertbar sein führt dies in der Regel zur Verfahrenseinstellung.
Diese Verbote kommen häufiger vor als gedacht. So hat das Bundesverfassungsgericht im August 2009 (2 BvR 941/08) entschieden, dass eine Videoaufzeichnung mit dem Provida 2000 einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen darstellt. Dieses Recht umfasst grds. die Befugnis des Einzelnen selbst zu entscheiden wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebensgeschehnisse offengelegt werden und deswegen selbst über die Veröffentlichung und Verwendung persönlicher Daten bestimmt werden soll. Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist die Nutzung des Provida 2000 nur dann gerechtfertigt, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit sich zu einer gewissen Dichte entfalten hat, sprich, die Messung muss anlassbezogen sein. Das Bedeutet, dass der Messbeamte die Kamera nur einschalten darf, wenn der Betroffene den Geschwindigkeitsverstoß gerade begeht oder mindestens dazu ansetzt (sog. Anfangsverdacht). Ist dies nicht der Fall, kann die Videoaufzeichnung grds. nicht verwendet werden, sodass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht nachweisbar ist und das Verfahren ggf. eingestellt wird.
Der Weiteren können Messfehler durch Abstandsveränderungen entstehen. Denn der Abstand muss von Beginn bis Ende der Messung gleich bleiben und überprüfbar sein. Hauptaugenmerk ist vor allem der Abstand, welcher bei Messende nicht geringer sein darf als bei Messbeginn. Ansonsten ist deutlich zu erkennen, dass das Polizeifahrzeug schneller gefahren als das anvisierte Fahrzeug.
Man sollte auch beachten, dass nach dem Wechsel von Winter- zu Sommerreifen keine neue Eichung vorgenommen wird, wodurch Messfehler nicht mehr hundertprozentig ausgeschlossen werden können. Die Eichscheine und die Schulungsnachweise der Messbeamten müssen aktuell und nachweisbar sein.
Ist die Fahrzeughöhe bestimmt, könne. Fehler auftreten, die eine fehlerhafte Geschwindigkeitsberechnung begründen.
Bußgeldbescheid – Rechtsanwalt Berlin
Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für Verkehrsrecht – berät und vertritt individuell im Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Alkoholverstoß, Drogenverstoß und Handyverstoß.