Die Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 28.4.2020 in Kraft tritt, betrifft u.a. auch eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).

Höhere Bußgelder

Durch die Änderung der BKatV werden die Regelgeldbußen bei Halt- und Parkverstößen erhöht. Ebenso werden Regelsätze zum Schutz des Radverkehrs angepasst. Durch die Erhöhung der Geldbußen verspricht sich die Politik eine generalpräventive Abschreckungswirkung.

Fahrverbot ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts

Während der „alte“ Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 21-25 km/h noch ein Bußgeldbescheid über 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg, zwischen 26-30 km/h ein Bußgeld über 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg vorsah und ein Fahrverbot erst ab 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften verhängt wurde, ist dies nach dem neuen Bußgeldkatalog bereits ab 21 km/h zu schnell fahren der Fall. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h vorgesehen.  

Erhöhung der Geldbußen

Daneben wird ein unzulässiges halten oder parken in zweiter Reihe nunmehr mit 55 Euro geahndet. Ein abbiegen, ohne ein anderes Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung wird mit 140 Euro und 1 Monat Fahrverbot geahndet. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot geahndet sowie die Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse mit 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Durch die schärferen Sanktionen im Umgang mit Verkehrsverstößen werden künftig nicht nur die Punktestände im Fahreignungsregister in Flensburg erheblich steigen, sondern auch die vollstreckten Fahrverbote die Autofahrer hart treffen. Während ein überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften mit 21 km/h „lediglich“ mit einem Bußgeld und Punkt geahndet wurde, kommt nun zusätzlich ein Fahrverbot für einen Monat. Insbesondere Berufskraftfahrer werden unter diesen strengen Bedingungen in erhebliche Schwierigkeiten mit der Berufsausübung kommen.

Rechtsanwalt Bußgeldbescheid Berlin

Rechtsanwalt Alexander Rothholz, Fachanwalt für Strafrecht, verteidigt Sie gegen Bußgeldbescheide im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sofern Sie einen Anhörungsbogen der Polizei als Betroffener oder Betroffene einer Ordnungswidrigkeit erhalten haben, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Rothholz zur Einschätzung der Erfolgsaussichten.