Fallgeschichte aus dem Strafrecht - Körperverletzung durch einen BVG-Kontrolleur?
Anklage eines BVG-Kontrolleurs wegen Körperverletzung – Freispruch!
Der Mandant, BVG-Kontrolleur, erschien in der Kanzlei mit einem Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Rahmen einer Kontrolle im Auftrag der BVG. Nachdem der Mandant einen „Schwarzfahrer“ festgestellt hat, sollte die Personalienfeststellung erfolgen. Nachdem der Bus angehalten hat und die Türen sich öffneten schubste der Schwarzfahrer den Kontrolleur aus dem Bus und flüchtet. Im Rahmen der Nacheile stellte der Mandant den Schwarzfahrer. Aufgrund des Widerstandes des Schwarzfahrers entwickelte sich ein Gerangel, bei dem der Mandant den Schwarzfahrer zu Boden brachte.
Eine „klassische“ Situation der vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO. Das Recht aus § 127 StPo steht im Übrigen „jedermann“ zu. Jedoch sah das die Staatsanwaltschaft offensichtlich anders und fand zudem eine Amtsrichterin, die diese Auffassung teilte. Nach Einspruch gegen Strafbefehl begann – wie immer – eine „Verständigung“ ohne Hauptverhandlung. Nach kurzer Klarstellung einer Verteidigung auf „Freispruch“ begann die Verhandlung die wie gewünscht im Freispruch endete.
Selbst augenscheinlich „einfache“ Fallgestaltungen können in der Praxis durch eine „ungeschickte“ Verteidigung einen ganz anderen Verlauf nehmen. Zögern Sie nicht bei Anklagen oder Strafbefehlen einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Am besten sind Sie beraten, wenn Sie Rechtsanwalt Rothholz bereits im Ermittlungsverfahren mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Das erste Schreiben der Polizei sollte dabei bereits Anlass zum Handeln geben!
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