Übersicht Verkehrsstrafrecht

Vollrausch §323 a StGB

Was vesteht man unter dem Begriff des Vollrauschs im Verkehrsstrafrechts?

Schutzgut ist in erster Linie die Sicherheit der Allgemeinheit vor der von Berauschten erfahrungsgemäß ausgehenden Gefahren.

Die Tathandlung des § 323 a Abs. 1 StGB erfordert, dass eine Person sich in einen Rausch versetzt, d.h. in den Zustand einer akuten Intoxikation. Bei der Begehung der rechtswidrigen Tat muss der Täter infolge des Rausches sicher oder -nach dem Grundsatz in dubio pro reo möglicherweise- schuldunfähig sein.

Schuldfähigkeit im Vollrausch

Bei der Frage, ob ein alkoholbedingter Rausch vorliegt mit der Folge der Schuldunfähigkeit oder mit der Folge, dass die Schuldunfähigkeit jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, kommt der BAK ein nicht unerhebliches indizielles Gewicht zu. Regelmäßig wird ab einer BAK von 2,0 Promille die verminderte Schuldfähigkeit und ab einer BAK von 3,0 Promille die Schuldunfähigkeit geprüft. Es gibt dabei keinen Rechts- oder Erfahrungssatz, wonach ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig die Schuldunfähigkeit ausgeschlossen wird.

Wesentlich ist eine Gesamtbetrachtung des Täterverhaltens vor und nach der Tat. Dabei werden das Trinkverhalten des Täters, seine Gewohnheiten und seine Alkoholverträglichkeit berücksichtigt.

Kann sich z.B. der Angeklagte an den Sachverhalt erinnern (auch den Tathergang), spricht dies selbst bei einemhohen Blutalkoholwert gegen die Annahme einer rauschbedingten Schuldunfähigkeit.

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Rechtsanwalt Rothholz – Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsstrafrecht – berät und vertritt im Rahmen eines strafrechtlichen Vorwurfs des Vollrauschs.

Fallbeispiele aus dem Verkehrsstrafrecht

kaskoschaden

Teures Leasing oder zahlt die Vollkaskoversicherung?

Fallbeispiel - Kaskoschaden - Teures Leasing oder zahlt die Vollkaskoversicherung?

Entziehung der Fahrerlaubnis

Fankfurt/Main - Trunkenheit im Verkehr mit über 2,0 Promille – Sperrfrist 3 Monate

Fallbeispiel - Trunkenheit im Verkehr - Entziehung der Fahrerlaubnis

Artikel aus dem Verkehrsstrafrecht


Verkehrsrecht

Alkoholabhängigkeit – Entziehung der Fahrerlaubnis

Nachdem der Betroffene in seiner Wohnung erheblich alkoholisiert (2,37 Promille) angetroffen wurde, kam ein ärztliches Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Betroffene Alkoholabhängig sei. Nach den Feststellungen habe der Betroffene über eine Woche täglich 0,6 Liter Vodka und 0,5 Liter Radler konsumiert. Dieses Gutachten wurde durch die Verkehrsbehörde zur Klärung der Fahreignung angeordnet worden...

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Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr gemäß §316 StGB wegen hoher Blutalkoholkonzentration?

Der Angeklagte befuhr mit seinem Pkw in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand eine Feldstraße mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,86 Promille, wo er mit einem abgeparkten Pkw kollidierte. Anschließend setzte der Angeklagte zurück und entfernte sich in Fahrtrichtung vom Unfallort...

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