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Fallgeschichte aus dem Verkehrsrecht - Entzug der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum, oder nicht?

Nach Verkehrskontrolle - Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums

Dem Mandanten wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er durch die Polizei in Berlin beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss – Cannabis - im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle festgestellt wurde.

Der Cannabiskonsum führt im Gegensatz zu anderen Betäubungsmitteln nicht grundsätzlich zur Unvereinbarkeit mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs. Hierzu muss jedoch ein sogenanntes Trennungsvermögen bestehen. Das bedeutet, dass der Betroffene oder die Betroffene künftig zwischen dem die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Fahren trennen werden kann.

Unabhängig von der Frage des analytischen Grenzwertes von 1,0 oder mehr hat zumindest das Bundesverwaltungsgericht am 11.04.2019 die bisherige Rechtsprechung zum Trennungsvermögen aufgegeben. Nunmehr geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, dass der erstmalige Verstoß gegen die gebotene Trennung – überschreiten des Grenzwerts von 1,0 - von Konsum und Fahren in der Regel nicht die Annahme rechtfertigt, dass sich der Betroffene bzw. die Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Trennungsvermögen anhand einer Beurteilungsgrundlage durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geprüft werden.

Rechtsanwalt Rothholz legte gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis Widerspruch ein und ersuchte vor dem Verwaltungsgericht Berlin vorläufigen Rechtschutz, da der Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis keine aufschiebende Wirkung hat. Das LABO hat daraufhin die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, sodass der Mandant zunächst bis zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war. Eine Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht prüft die Rechtmäßigkeit der Entziehungsanordnung. Rechtsanwalt Rothholz prüft und vertritt Sie gerne bei der Entziehung der Fahrerlaubnis.

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