Übersicht Fallbeispiele

Fallgeschichte aus dem Wirtschaftsstrafrecht - Bestechung innerhalb der Berliner Polizei?

Kiezgröße in Berlin Wedding angeklagt. Vorwurf der besonders schweren Bestechung.

Die Staatsanwaltschaft Berlin strengte gegen meinen Mandanten einen Haftbefehl u.a. wegen Bestechung eines besonders schweren Falls sowie Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht an, der antragsgemäß durch den Ermittlungsrichter erlassen wurde.

Dem Mandanten drohte eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren für den Fall der besonders schweren Bestechung. Da der Mandant besonders haftempfindlich war, musste der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden. Dabei sollte das spätere „Verfahren“ nicht darunter leiden.

Nach zwei Haftprüfungen und einer Haftbeschwerde setze das Landgericht Berlin den Haftbefehl nach der Haftbeschwerde gegen Sicherheitsleistung aus. Der Mandant kam zunächst aus der Untersuchungshaft! In den anschließenden Hauptverhandlungen vor dem Landgericht Berlin erhielt der Mandant eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahre und 3 Monaten auf Bewährung. Der Vorwurf der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht wurde eingestellt. Die Bestechung in einem besonders schweren Fall wurde als Regelfall nicht angenommen. Es verblieb bei der Bestechung nach § 334 StGB.

Eine vorausschauende und taktisch ausgearbeitete Verteidigungsstrategie schützt Ihre Freiheit. Das Ergebnis spricht für sich. Wie in jedem Ermittlungsverfahren sowie in jedem Verfahrensstadium lässt sich das weitere Strafverfahren durch sachkundigen Rat entscheidend leiten. Zögern Sie nicht frühzeitig einen Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen!

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