Gefährdung des Straßenverkehrs §315c StGB
Was versteht man im Verkehrsstrafrecht unter Gefährdung des Straßenverkehrs?
Diese Vorschrift beschreibt die Strafbarkeit des Verkehrsteilnehmers, der entweder selbst in einem Zustand ist, der eine Teilnahme am Straßenverkehr gefährlich macht, oder erhebliche Fahrfehler begeht, die zu den sogenannten „Todsünden“ im Straßenverkehr zählen.
„Sieben Todsünden im Straßenverkehr“
315a Abs. 1 Nr. 2 StGB beschreibt die sogenannten sieben Todsünden im Straßenverkehr, die bei einer konkreten Gefährdung sanktioniert werden. Erfasst wird unter anderem die Missachtung der Vorfahrt, Fehler beim Überholvorgang, Falschfahrt auf Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen (Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen), die Nichteinhaltung der rechten Seite der Fahrbahn auf unübersichtlichen Stellen, das Wenden bzw. rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung Fahrens auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraßen. Zugleich muss diese Verhaltensweise „grob verkehrswidrig“ und „rücksichtslos“ sein und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremden Sachen von bedeutenden Wert gefährden.
Übermüdung
Schwerwiegende Unfälle durch LKW-Fahrer sind häufig durch Übermüdung veranlasst im gnadenlosen Konkurrenzkampf auf dem Speditionsmarkt. Dabei sind neben erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen auch Versicherungsrechtliche Aspekte im Rahmen der wirksamen Verteidigung zu berücksichtigen! Es droht der Verlust des Versicherungsschutzes aus der Fahrzeugversicherung (vgl. § 61 VVG) und anderseits besteht die Möglichkeit des Rückgriffs des Kaskoversicherers gegen den Fahrer wegen grober Fahrlässigkeit (vgl. § 67 VVG i.V.m. § 15 Abs. 2 AKB). Laut dem BGH besteht der Erfahrungssatz, dass ein Kraftfahrer, bevor er am Steuer seines Fahrzeugs während der Fahrt einschläft, stets deutliche Zeichen der Ermüdung an sich wahrnimmt oder wenigstens wahrnehmen kann.
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Rechtsanwalt Rothholz – Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsstrafrecht – berät und vertritt im Rahmen eines strafrechtlichen Vorwurfs der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Fallbeispiele aus dem Verkehrsstrafrecht
Ordnungswidrigkeit
Bußgeldbescheid – Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Entziehung der Fahrerlaubnis
Fankfurt/Main - Trunkenheit im Verkehr mit über 2,0 Promille – Sperrfrist 3 Monate
Artikel aus dem Verkehrsstrafrecht
Unfall beim Fahrstreifenwechsel – Anscheinsbeweis und das Reißverschlussverfahren
Wechselt ein Kraftfahrzeug den Fahrstreifen, so muss sich der Fahrer des ausscherenden Fahrzeugs so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das ausscherende Fahrzeug die Pflicht aus § 7 Abs. 5 StVO verletzt hat, wenn es im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel zu einem Unfall kommt...
mehrUnfall mit 0,65 Promille – Keine relative Fahruntüchtigkeit bei einfachem Vorfahrtsverstoß
Das AG Dessau-Roßlau lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Kollision eines Fahrzeugführers mit 0,65 Promille und einem Sachschaden von ca. 4000€ ab. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft blieb ebenfalls erfolglos...
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